Hierarchie auf der Baustelle - wer ist für die Sicherheit der Arbeitnehmer verantwortlich?

Hierarchie auf der Baustelle - wer ist für die Sicherheit der Arbeitnehmer verantwortlich?

Arbeitsunfälle ereignen sich extrem häufig auf Baustellen, was die Baubranche zu einer der gefährlichsten Branchen in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit macht. Jede Art von Bauarbeit ist mit einem relativ hohen Risiko verbunden - jedes Jahr kommen bis zu Dutzende von Menschen auf Baustellen ums Leben, weil sie sich nicht an die geltenden Sicherheitsvorschriften gehalten haben oder weil der Arbeitgeber keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat. Die Nichtverwendung oder das Fehlen persönlicher Schutzausrüstungen, mangelnde Schulung oder sogar das Ignorieren eindeutiger Verstöße gegen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften sind Probleme, die auf Baustellen keine Seltenheit sind. Doch wer ist für diese Probleme verantwortlich? Wer in der Hierarchie auf einer Baustelle ist für die Sicherheit der Arbeiter verantwortlich?

Wer ist wer auf der Baustelle, d. h. die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Unternehmenshierarchie

Nach dem geltenden Arbeitsgesetzbuch ist jeder Arbeitgeber, also auch der Leiter einer Baustelle, dafür verantwortlich, dass die Arbeitnehmer angemessene sichere Arbeitsbedingungen vorfinden. Das Baugewerbe selbst erlegt jedoch den einzelnen Personen in der Hierarchie zusätzliche Verpflichtungen auf, indem es die am Bau Beteiligten detailliert auflistet, ihre Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz definiert und ihre Verantwortung für den Zustand von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle festlegt. Zu den wichtigsten Begriffen und Positionen, die das Baurecht unterscheidet, gehören daher u. a. Investoren und Bauleiter - die traditionellen Begriffe Arbeitgeber oder Arbeitnehmerverantwortlicher fehlen im Baurecht, obwohl die verwendeten Begriffe teilweise mit ihnen identisch sind.

Die grundlegenden Rechte und Pflichten der am Bauprozess Beteiligten, d.h. des Investors, des Bauaufsichtsinspektors, des Projektanten und des Bauleiters, sind in Kapitel 3 des Baugesetzes (konsolidierter Text: Gesetzblatt 2010 Nr. 243, Pos. 1623 mit Änderungen) eindeutig festgelegt. In den einzelnen Artikeln des genannten Gesetzes werden die Pflichten der weiteren am Bauprozess Beteiligten festgelegt, wobei auch Fragen im Zusammenhang mit der Ordnung von Gesundheit und Sicherheit auf der Baustelle berücksichtigt werden. Wer ist für die Sicherheit der Arbeitnehmer verantwortlich?

Gesundheits- und Sicherheitspflichten der am Bauprozess Beteiligten

Bauherr, d. h. Arbeitgeber auf der Baustelle

Gemäß Artikel 18 des Baugesetzes ist der Investor für die Organisation des Bauprozesses, einschließlich der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, verantwortlich. Im Rahmen der Gewährleistung der Sicherheit der Arbeitnehmer auf der Baustelle sollte der Investor Personen mit entsprechender beruflicher Qualifikation für die Entwicklung des Bauprojekts, die Übernahme der Leitung der Baustelle durch den Bauleiter, die Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans, die Durchführung und Abnahme der Bauarbeiten und in Fällen, die durch die hohe Komplexität der Bauarbeiten oder die Bodenverhältnisse gerechtfertigt sind, Personen für die Überwachung der Durchführung der Bauarbeiten benennen. Der Bauherr ist auch berechtigt, einen Bauaufsichtsinspektor auf der Baustelle zu bestellen oder den Planer zu verpflichten, die Bauaufsicht auszuüben. In der Praxis bedeutet dies, dass der Investor der Koordinator aller im Rahmen des Bauprozesses durchgeführten Tätigkeiten ist und im Sinne des Arbeitsgesetzes den Status eines Arbeitgebers hat und daher verpflichtet ist, seine Pflichten im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit gemäß dem Arbeitsgesetzbuch zu erfüllen.

Bauleiter und Sicherheit der Arbeitnehmer

Der Bauleiter vertritt den Bauherrn direkt, und gemäß den geltenden Vorschriften darf diese Position auf der Baustelle nur von einer Person ausgeübt werden. Die Hauptaufgaben des Bauleiters sind:

  • Erstellung oder Sicherstellung der Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (BIOZ-Plan);
  • die Übernahme und ordnungsgemäße Sicherung der Baustelle vom Bauherrn mit den darauf befindlichen Gebäuden und technischen Einrichtungen;
  • Sicherstellung der geodätischen Abgrenzung des Geländes und Organisation der Errichtung und Leitung der Errichtung des Bauobjekts in Übereinstimmung mit dem Entwurf und der Baugenehmigung, den Vorschriften, einschließlich der technischen und baulichen Vorschriften, sowie den Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz;
  • Koordinierung der Durchführung von Aufgaben zur Beseitigung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken bei der Entwicklung von technischen oder organisatorischen Voraussetzungen für die geplanten Bauarbeiten oder ihre einzelnen Phasen sowie bei der Planung der für die Fertigstellung der Bauarbeiten oder ihrer einzelnen Phasen erforderlichen Zeit;
  • Koordinierung der Maßnahmen zur Einhaltung der in den Arbeitsschutzvorschriften und im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan enthaltenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzregeln;
  • Maßnahmen zu ergreifen, um das Betreten der Baustelle durch Unbefugte zu verhindern;
  • Unterbrechung der Bauarbeiten, wenn eine potenzielle Gefahr festgestellt wird, und unverzügliche Unterrichtung der zuständigen Behörde.

Der Bauleiter, der den Bauherrn vertritt, spielt daher eine der wichtigsten Rollen bei der Gewährleistung der Sicherheit der Arbeitnehmer und ist somit dafür verantwortlich, dass alle Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften auf der Baustelle ordnungsgemäß eingehalten werden.

In der Hierarchie der Baustelle ist der Bauleiter natürlich den Bauleitern, den Schichtleitern und nicht zuletzt den einzelnen Arbeitnehmern untergeordnet, die die allgemeinen Arbeitsschutzbestimmungen und die Geschäftsordnung auf der Baustelle strikt einhalten müssen. Unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes ist die Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 6. Februar 2003 über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bei der Ausführung von Bauarbeiten zu beachten, wonach die am Bau Beteiligten verpflichtet sind, bei der Vorbereitung und Durchführung der Bauarbeiten in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzuarbeiten, und die Verwendung der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung für alle auf der Baustelle anwesenden Personen obligatorisch ist.

Für die Sicherheit der Arbeitnehmer auf der Baustelle sorgen natürlich deren Arbeitgeber, d. h. der Bauherr über den Bauleiter. Die Verantwortung des Arbeitgebers entbindet die Arbeitnehmer jedoch nicht von der Notwendigkeit, die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten und den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Oft sind es die Missachtung von Vorschriften und die Nachlässigkeit aller Beteiligten auf allen Hierarchieebenen auf einer Baustelle, die dazu führen, dass die Zahl der Unfälle auf Baustellen Jahr für Jahr steigt und nicht sinkt.


BHP-Gabi

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