Welche Erste-Hilfe-Kästen müssen am Arbeitsplatz vorhanden sein?

Welche Erste-Hilfe-Kästen müssen am Arbeitsplatz vorhanden sein?

Ein gut ausgestatteter Erste-Hilfe-Kasten ist eines der grundlegenden und obligatorischen Elemente des Arbeitsschutzes an jedem Arbeitsplatz. Gemäß dem Arbeitsgesetzbuch (konsolidierter Text: Gesetzblatt von 1998, Nr. 21, Pos. 94, in der geänderten Fassung) und der Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 26.09.1997 über allgemeine Vorschriften zur Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz (konsolidierter Text: Gesetzblatt von 2003, Nr. 169, Pos. 1650, in der geänderten Fassung) ist die Ausstattung des Arbeitsplatzes mit einem angemessen ausgestatteten Erste-Hilfe-System und die Benennung und Ausbildung der entsprechenden Mitarbeiter für die Erste Hilfe eines der grundlegenden und obligatorischen Elemente des Arbeitsschutzes an jedem Arbeitsplatz. (in der geänderten Fassung) ist die Ausstattung des Arbeitsplatzes mit einem angemessen ausgestatteten Erste-Hilfe-System und die Benennung und Ausbildung der entsprechenden Mitarbeiter für die Leistung von Erster Hilfe eine Verpflichtung für jeden Arbeitgeber, unabhängig von der Art der in seinem Betrieb ausgeübten Tätigkeiten. Gleichzeitig wird jedoch jeder Arbeitsplatz aufgrund seiner Arbeitsbedingungen eine Reihe von nicht standardisierten Anforderungen an die Ausstattung mit Erste-Hilfe-Kästen haben, die ihm eigen sind. Welche Erste-Hilfe-Kästen müssen an jedem Arbeitsplatz vorhanden sein?

Gesetz und Erste Hilfe am Arbeitsplatz

In § 44 Absatz 1 r.o.b.h.p. ist festgelegt, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern sowohl ein effizientes Erste-Hilfe-System für den Fall eines Unfalls als auch die Mittel zur Verfügung stellen muss, um in Situationen, in denen Gesundheit oder Leben gefährdet sind, ordnungsgemäß Erste Hilfe zu leisten.

Ein solches System umfasst sowohl Erste-Hilfe-Kästen in leicht zugänglichen Bereichen des Arbeitsplatzes als auch spezielle Erste-Hilfe-Stellen in Bereichen mit hohem Unfallrisiko. Die Anzahl, der spezifische Standort und die Ausstattung der einzelnen Erste-Hilfe-Stellen und -Kästen hängen von den Erfordernissen des jeweiligen Arbeitsplatzes ab und werden daher in der Regel von Unternehmen zu Unternehmen gemäß den von den für den Arbeitsplatz zuständigen Fachleuten für Sicherheit und Gesundheitsschutz aufgestellten Leitlinien festgelegt.

Die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften beziehen sich jedoch nicht nur auf die Verbandskästen selbst, sondern auch auf deren Handhabung, die ausgewiesenen und in Erster Hilfe geschulten Mitarbeitern anvertraut werden sollte - in jeder Schicht sollte mindestens eine Person anwesend sein, die befugt ist, den Verbandskasten zu handhaben und bei Unfällen Erste Hilfe zu leisten.

Dies bedeutet natürlich nicht, dass der Erste-Hilfe-Kasten nur von den dazu Beauftragten benutzt werden darf - alle Mitarbeiter sollten eine Grundausbildung in Erster Hilfe haben und in der Lage sein, Notfälle zu behandeln, aber die Anwesenheit mindestens einer dazu beauftragten Person trägt dazu bei, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, unabhängig von der Gefahr. Darüber hinaus müssen an den Erste-Hilfe-Punkten und an den Erste-Hilfe-Kästen Anweisungen zur Verwendung des Kastens und eine Liste des in Erster Hilfe ausgebildeten Personals an einem sichtbaren und leicht zugänglichen Ort angebracht werden. Die Standorte der Erste-Hilfe-Kästen selbst sollten entsprechend gekennzeichnet und leicht zugänglich sein.

Ausstattung des betrieblichen Verbandskastens

Die Personen, die befugt sind, den betrieblichen Verbandskasten zu bedienen und auf der Baustelle Erste Hilfe zu leisten, sollten in Bezug auf den Inhalt des ihnen zur Verfügung gestellten Verbandskastens geschult und über dessen vollständige Ausstattung informiert sein. Werden bei der Leistung von Erster Hilfe Gegenstände aus dem Verbandskasten verwendet, sollten die für den Verbandskasten verantwortlichen Personen dafür sorgen, dass der Inhalt aufgefüllt wird und dass das Verfallsdatum aller Erste-Hilfe-Ausrüstungen gemäß der mitgelieferten Liste regelmäßig überprüft wird.

Zur Grundausstattung eines Erste-Hilfe-Kastens am Arbeitsplatz gehören Gummihandschuhe (vorzugsweise in zwei verschiedenen Größen und mehrere Paare), eine Maske für die künstliche Beatmung, eine stumpfe Schere, ein Händedesinfektionsmittel, Gummibänder in verschiedenen Größen, gestrickte Binden, Mullkompressen, Mullpflaster, Rollenpflaster, Dreieckstücher, Brandwundenverbände und Verbandnetze.

Je nach Art der in einem bestimmten Betrieb ausgeführten Arbeiten kann es jedoch erforderlich sein, weitere Ausrüstungsgegenstände in den Verbandskasten aufzunehmen, die dazu bestimmt sind, bei Kontakt mit Reizstoffen oder anderen Stoffen, die eine Gefahr für die Sicherheit, die Gesundheit und das Leben der verunfallten Person darstellen, Erste Hilfe zu leisten.

Beispiele für komplette Erste-Hilfe-Kästen für den Arbeitsplatz

Erste-Hilfe-Kasten - Das Modell CLASSIC MINI ist die einfachste und handlichste Version des Erste-Hilfe-Kastens, ideal für Betriebe mit geringem Risiko, aber auch für zu Hause oder im Auto. Er enthält: 1 Stück Pflaster 10x6cm, 1 Stück kleines Pflaster 7x2cm, 1 Stück Pflaster 500x2,5cm, 2 Stück elastische Binde 6cm breit, 1 Stück elastische Binde 8cm breit, 1 Stück Dreieckstuch, 2 Stück Latexhandschuhe, 1 Stück Rettungsdecke, 1 Stück. Sicherheitsnadel, und eine Erste-Hilfe-Anleitung.

Der BD DIN 13164 Betriebsverbandskasten ist ein Beispiel für einen wesentlich umfangreicheren, typischen Betriebsverbandskasten nach DIN 13164. Er enthält: 14-teiliges Pflasterset mit Wundauflage: 6x10 cm (4 Stück), 4,3x7,2 cm (2 Stück), 12x2 cm (2 Stück), 1,9x7,2 cm (2 Stück), 2,5x7,2 cm (4 Stück), Pflaster auf 5 m x 2,5 cm Spule (1 Stück), elastische Binde 4 m x 6 cm (2 Stück), elastische Binde 4 m x 6 cm), elastische Binde 4 m x 8 cm (3 St.), Vinylhandschuhe (2 Paar), Feuchttücher (2 St.), Verbandspackung 60x80 cm (1 St.), Verbandspackung 60x40 cm (1 St.), Verbandspackung 60x40 cm (1 St.), Verbandspackung 60x40 cm (1 St.).), Binde und Kompresse (Einzelverband) 6x8 cm (1 Stück), Binde und Kompresse (Einzelverband) 8x10 cm (2 Stück), Binde und Kompresse (Einzelverband) 10x12 cm (1 Stück), Wundauflage 10x12 cm (1 Stück).), Wundkompresse 10x10 cm (6 Stück), Dreieckstuch 96x96x136 cm (2 Stück), Wärmedecke 160x210 cm (1 Stück), Schere (1 Stück), Erste-Hilfe-Anleitung, Mundstück zur künstlichen Beatmung. Ein vorteilhaftes Merkmal dieser Art von Betriebsapotheke ist, dass sie an der Wand aufgehängt werden kann, an einem Ort, der für jeden Mitarbeiter sichtbar und zugänglich ist.


BHP-Gabi

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