Feuerlöscher am Arbeitsplatz

Feuerlöscher am Arbeitsplatz

Schaum, Pulver, Schnee oder vielleicht Wassernebel? Welche Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Feuerlöscher am Arbeitsplatz zu finden sind, hängt von der Branche und der Art der ausgeführten Aufgaben ab. Welche Vorschriften gelten? Wo sollten wir die Feuerschutzgeräte aufstellen? Auf all diese Fragen gehen wir im folgenden Artikel ein. Erfahren Sie alles über Feuerlöscher am Arbeitsplatz von A bis Z!

Arbeitsplatz und Feuerlöschmittel

Im Arbeitsgesetzbuch ist genau festgelegt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, sichere und hygienische Arbeitsbedingungen zu schaffen. Dazu gehören auch Fragen des Brandschutzes. So ist der Arbeitgeber auch verpflichtet, den Arbeitsplatz mit zertifizierten Feuerlöschern in roter Farbe auszustatten. Diese gibt es in verschiedenen Größen, wobei die Menge der Löschmittelmasse vor allem von der Art der Gebäudeoberfläche abhängt. In der Regel wird daher ein Umrechnungsfaktor von 2 kg oder 3 dm3 der gewählten Löschmittelmasse pro 100 m2 Brandfläche verwendet.

Anforderungen an den Brandschutz

Alle Vorschriften und Anforderungen sind in der Verordnung des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 7. Juni 2010 über den Brandschutz von Gebäuden, anderen Bauwerken und Grundstücken ausführlich dargelegt. Wichtig ist, dass wir den Brandschutz - insbesondere die Auswahl der richtigen Anzahl und Art von Feuerlöschern - nur einer sachkundigen Person anvertrauen. Dabei kann es sich um denselben Mitarbeiter handeln, der auch für Gesundheits- und Sicherheitsfragen am Arbeitsplatz zuständig ist, allerdings erst, nachdem er oder sie eine Schulung durch die nationale Feuerwehr erhalten hat.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, am Arbeitsplatz Feuermelder und ein Warnsystem zu installieren - entweder automatisch oder manuell, wobei der Feueralarm per Knopfdruck ausgelöst wird. Es sollten auch Löschdecken, Schalldämpfer, Feuerlöscher und Sandkästen vorhanden sein.

Darüber hinaus muss jeder Feuerlöscher auf dem Firmengelände die Anforderungen der polnischen Normen erfüllen, die den europäischen Normen entsprechen. Ebenso wichtig ist es, dass er gemäß den Empfehlungen des Herstellers mindestens einmal jährlich gewartet wird.

Darüber hinaus sollten die Mitarbeiter eine Grundausbildung in Erster Hilfe für Verletzte, in Evakuierungsverfahren und in der Verwendung von Feuerlöschern erhalten. Die Feuerlöscher sind jedoch so konzipiert, dass sie im Notfall auch ohne eine solche Schulung leicht zu handhaben sind.

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Feuerlöscher - Typen

Feuerlöscher ist nicht gleich Feuerlöscher, daher muss man sich darüber im Klaren sein, dass nicht jeder Brand mit jedem Feuerlöscher gelöscht werden kann. Es wird zwischen folgenden Brandarten unterschieden:

  • A - feste Stoffe, meist organischen Ursprungs, zum Beispiel Holz, Papier, Textilien;
  • B - Flüssigkeiten und Feststoffe, zum Beispiel Benzin, Alkohol, Lacke, Paraffin, Äther;
  • C - Gase, z. B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen;
  • D - Metalle, z. B. Magnesium, Salz, Lithium, Kalium;
  • F - Fette und Speiseöle in Küchengeräten.

Im Folgenden werden die gängigsten Arten von Feuerlöschern aufgeführt, denen wir begegnen können:

  • Schaumlöscher (GW) - werden für Brände des Typs A und B verwendet; das Löschmittel ist eine wässrige Lösung eines Schaummittels;
  • Pulverlöscher (GP) - werden für Brände des Typs A, B und C oder nur B und C verwendet; das Löschmittel ist Pulver;
  • Schneelöscher (GS) - werden bei Bränden des Typs B und C verwendet; das Löschmittel ist verflüssigtes Kohlendioxid; Achtung: brennende Kleidung am Körper darf nicht mit einem Schneelöscher gelöscht werden, da das austretende Kohlendioxid eine sehr niedrige Temperatur hat, sogar bis zu -80 Grad Celsius;
  • Wassernebellöscher (GWM) - werden bei Bränden des Typs A eingesetzt; das Löschmittel ist entmineralisiertes Wasser.

Einsatz von Feuerlöschern am Arbeitsplatz

Wir wissen bereits, dass wir ohne Feuerlöschmittel am Arbeitsplatz auskommen, wir kennen die Anforderungen und können zwischen den verschiedenen Arten von Feuerlöschern unterscheiden. Nun gibt es noch einen weiteren wichtigen Punkt zu besprechen. Nämlich, dass diese Feuerlöscher am Arbeitsplatz vorhanden sein müssen, aber nicht wahllos platziert werden dürfen.

Gemäß der Verordnung müssen tragbare Feuerlöscher in Gebäuden an leicht zugänglichen und gut sichtbaren Stellen angebracht werden - mindestens 1 Meter breit und höchstens 30 Meter von Personen entfernt. Dazu gehört insbesondere der Bereich um den Gebäudeeingang, in jedem Treppenhaus, in Fluren und auch an Ausgängen ins Freie.

Achten Sie jedoch darauf, sie nicht in der Nähe von Herden, Heizungen und Gebläsen zu installieren. Schließlich darf ein Feuerlöscher weder eine Gefahr darstellen noch den Verkehr behindern. Und wenn Sie ein Gebäude mit mehreren Stockwerken haben, achten Sie darauf, dass die Feuerlöscher in jedem Stockwerk an genau denselben Stellen angebracht sind.

Achten Sie schließlich darauf, dass der Feuerlöscher immer in Reichweite ist, und zwar in einer Höhe von etwa 1,4 Metern. Im Falle einer Gefahrensituation sollte er weder versteckt noch so gesichert werden, dass er schwer zu handhaben ist. Wichtig ist, dass wir die Orte, an denen sich Feuerlöscher und andere Löschmittel befinden, mit dem "Fire Safety Sign" kennzeichnen.

Handeln Sie im Brandfall umsichtig und denken Sie daran, dass es vorrangig darum geht, Leben zu retten und nicht darum, das Feuer zu bekämpfen. Wenn Sie sehen, dass Sie das Feuer nicht allein löschen können, rufen Sie die zuständigen Stellen an. Es ist auch ratsam, die Strom- und Gaszufuhr des Gebäudes sowie den Zugang zu Frischluft und brennbaren Materialien zu unterbrechen. Denken Sie vor allem an die Vernunft.


BHP-Gabi

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